Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 16. Dezember 2014, Zl. 05-K-GES-3/4-2014, mit der die Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, geändert wird
Gemäß §§ 60 Abs. 3 und 61 Abs. 2 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999, LGBl. Nr. 26/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2013, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 16. Dezember 2008, 14-Ges-53/8/2008, mit der die Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und die Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, LGBl. Nr. 93/2008 in der Fassung LGBl. Nr. 39/2014, wird wie folgt geändert:
In § 11 Abs. 1 lit. f wird der Betrag „Euro 59,08“ durch den Betrag „Euro 83,46“ ersetzt.
In § 11 Abs. 2 wird der Betrag „Euro 126,88“ durch den Betrag „Euro 179,26“ ersetzt.
Artikel II
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.