Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für 2015 bis 2017; Inkrafttreten für Burgenland, Tirol und Wien | Omnilex
LGBLA_KA_20150324_20•Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für 2015 bis 2017; Inkrafttreten für Burgenland, Tirol und Wien
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für 2015 bis 2017; Inkrafttreten für Burgenland, Tirol und Wien
LGBLA_KA_20150324_20Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für 2015 bis 2017; Inkrafttreten für Burgenland, Tirol und WienGazette24.03.2015
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 17. März 2015, Zl. 01-VD-VE-117/2-2015, betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 in den Ländern Burgenland, Tirol und Wien
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Kärntner Kundmachungsgesetzes – K-KMG, LGBl. Nr. 25/1996, zuletzt geändert durch Gesetz LGBl. Nr. 39/2013, wird kundgemacht:
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 12/2015, tritt für die Länder Burgenland, Tirol und Wien mit 1. Jänner 2015 in Kraft.