Verordnung der Landesregierung vom 26. Jänner 2016, Zl. 01-W-WAHL-127/1-2016, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Obervellach ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 3/2015, in Verbinung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2013, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Obervellach wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 3. April 2016, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 17. April 2016, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 30. Jänner 2016, bestimmt.