Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 22. März 2016, Zl. 10-ALL-6/32-2015, mit der die Kärntner Weinbaugesetz 2005-Durchführungsverordnung (K-WGDV) geändert wird
Die Kärntner Weinbaugesetz 2005-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 31/2006, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 28/2011, wird wie folgt geändert:
In § 1 lit. a wird nach der Rebsorte „Birstaler Muskat“ die Rebsorte „Blütenmuskateller“ und nach der Rebsorte „Chardonnay (Morillon, Feinburgunder)“ die Rebsorte „Donauriesling“ eingefügt.
In § 1 lit. c wird nach der Rebsorte „Färbertraube“ die Rebsorte „Gamay“ und nach der Rebsorte „Nero“ die Rebsorte „Pinotin“ eingefügt.