Verordnung der Landesregierung vom 26. Juli 2016, Zl. 01-FW-7/3-2016, mit der die Verordnung, mit der Ortsfeuerwehren zu Stützpunktfeuerwehren erklärt werden, geändert wird
Auf Grund des § 7 des Kärntner Feuerwehrgesetzes – K-FWG, LGBl. Nr. 48/1990, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 31/2016, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der Ortsfeuerwehren zu Stützpunktfeuerwehren erklärt werden, LGBl. Nr. 75/1991, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2013, wird wie folgt geändert:
In Abschnitt II. Z 2. wird in der Rubrik „Gemeinde:“ nach dem Ausdruck „Grafenstein“ der Ausdruck „Krumpendorf am Wörthersee“ und in der Rubrik „Ortsfeuerwehr:“ nach dem Ausdruck „Grafenstein“ der Ausdruck „Krumpendorf“ eingefügt.
Im Abschnitt III. Z 2. entfällt in den Rubriken „Gemeinde:“ und „Ortsfeuerwehr:“ jeweils der Ausdruck „Krumpendorf“.