Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Zl. 01-W-WAHL-134/1-2017, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde St. Stefan im Gailtal ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 25/2017, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO 2002, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 25/2017 wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde St. Stefan im Gailtal wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der l7. September 2017, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 1. Oktober 2017, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 15. Juli 2017, bestimmt.