Gesetz vom 14. Dezember 2017, mit dem die Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 geändert wird
Der Kärntner Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 – K-AWO, LGBl. Nr. 17/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
§ 49 Abs. 2 erster Satz lautet:
„Den Mitgliedern des Verbandsrates, des Vorstandes und des Kontrollausschusses gebührt für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung teilgenommen haben, ein in der Geschäftsordnung des Abfallwirtschaftsverbandes festzusetzendes Sitzungsgeld.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.