Verordnung der Landesregierung vom 18. April 2018, Zl. 01-W-WAHL-142/2-2018, mit der die Wahl der Bürgermeister in den Gemeinden Berg im Drautal und Kappel am Krappfeld ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 25/2017, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 25/2017, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl der Bürgermeister in den Gemeinden Berg im Drautal und Kappel am Krappfeld wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 24. Juni 2018, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl der Bürgermeister wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 08. Juli 2018, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 22. April 2018 bestimmt.