Verordnung der Landesregierung vom 15. Jänner 2019, Zl. 01-W-WAHL-148/1-2019, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Paternion ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2018, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2018, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Paternion wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 24. März 2019, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 7. April 2019, bestimmt.
§ 3
Als Tag der als Stichtag gilt, wird der 19. Jänner 2019, bestimmt.