Verordnung der Landesregierung vom 21. Mai 2019, Zl. 07-AL-GVB-63/3-2019, mit der die Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Klagenfurt-Land geändert wird
Gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG und § 10 Abs. 5 K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 71/2018, wird auf Antrag der Gemeinde Techelsberg am Wörther See verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Landesregierung vom 11. Juli 2017, Zl. 07-AL-GVB-63/9-2017, mit der die Besorgung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf Behörden des Landes übertragen wird (Kärntner Bau-Übertragungsverordnung Klagenfurt-Land), LGBl. Nr. 35/2017, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Pörtschach am Wörthersee“ die Wortfolge „wird ab 1. Juni 2019 von der Gemeinde Techelsberg am Wörther See auf die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land übertragen.“ eingefügt.
Artikel II
(1)Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2)Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen weiterzuführen.