Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Änderung | Omnilex
LGBLA_KA_20201120_96•Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Änderung
Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Änderung
LGBLA_KA_20201120_96Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; ÄnderungGazette20.11.2020
Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 20. November 2020, Zl. 05-P-ALL-152/5-2020, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 13.11.2020, Zl. 05-P-ALL-152/2-2020, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn-und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, LGBl. Nr. 94/2020, geändert wird
Aufgrund der § 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 des Covid-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2020, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 13.11.2020, Zl. 05-P-ALL-152/2-2020, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, LGBl. Nr. 94/2020, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 4 wird das Zitat „§ 10 Abs. 7 COVID-19-SchuMaV, BGBl. II Nr. 463/2020, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 472/2020“ durch das Zitat „§ 10 Abs. 10 COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 479/2020“ ersetzt.
§ 1 Abs. 5 entfällt.
In § 3 wird das Datum„23.11.2020“ durch das Datum „06.12.2020“ ersetzt.