Gesetz vom 26. November 2020, mit dem das Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 – K-GVG, LGBl. Nr. 9/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 2 lit. f wird die Wortfolge „bis zum zweiten Grad der Seitenlinie sowie mit Wahlkindern“ durch die Wortfolge „sowie mit Wahlkindern, Geschwistern, Nichten und Neffen“ ersetzt.
In § 15 Abs. 4 wird der Verweis „Abs. 1“ durch den Verweis „Abs. 3“ ersetzt.
In § 28 wird der Verweis „§§ 267 ff. des Außerstreitgesetzes“ durch den Verweis „§§ 87a ff. der Notariatsordnung“ ersetzt.