Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern; Änderung | Omnilex
LGBLA_KA_20211130_88•Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern; Änderung
Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern; Änderung
LGBLA_KA_20211130_88Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern; ÄnderungGazette30.11.2021
Verordnung des Landeshauptmannes vom 30. November 2021, Zl. 06-ET4-39/10-2021, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes vom 22. November 2021, Zl. 06-ET4-39/8-2021, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern verfügt werden, geändert wird
Aufgrund der § 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 183/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom 22. November 2021, Zl. 06-ET4-39/8-2021, mit der in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern und Tagesvätern verfügt werden, LGBl. Nr. 83/2021, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 87/2021, wird wie folgt geändert:
In § 9 Abs. 1 wird die Wortfolge „mit 1. Dezember 2021“ durch die Wortfolge „mit Ablauf des 12. Dezember 2021“ ersetzt.