Gesetz vom 4. Oktober 2021, mit dem das Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz – K-LVAG, LGBl. Nr. 62/1970, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 4 wird in der lit. f die Wort- und Zeichenfolge „, sowie“ durch einen Punkt ersetzt und entfällt die lit. g.
Dem § 1 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Keine Verwaltungsabgaben sind weiters für folgende Amtshandlungen zu entrichten: