Verordnung der Landesregierung vom 21. Februar 2023, Zl. 03-ALL-27/3-2023, mit welcher die Modellfunktionen dargestellt und die Modellstellen zu Gehaltsklassen zugeordnet werden (Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung 2022 – K-GEPV 2022)
Aufgrund § 81 Abs. 5 und 5a Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG, LGBl. Nr. 96/2011, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 117/2022, wird verordnet:
§ 1Einreihungsplan
Die Modellfunktionen (Berufsgruppen) und die Zuordnung ihrer Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage (Einreihungsplan) dargestellt.
§ 2Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-27/1-2012, mit welcher die Modellfunktionen dargestellt und die Modellstellen zu Gehaltsklassen zugeordnet werden (Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung – K-GEPV), LGBl. Nr. 14/2012, außer Kraft.