Verordnung der Landesregierung vom 25. April 2023, Zl. 01-W-WAHL-7950/2023-1, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Reißeck ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 104/2022, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2022, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 70/2022, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Reißeck wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 2. Juli 2023, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 16. Juli 2023, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 29. April 2023, bestimmt.