Verordnung der Landesregierung vom 5. Juni 2023 Zl. 01-VD-LG-10841/2023-11, mit der die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung geändert wird
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 K-LVG wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GOL), LGBl. Nr. 8/1999, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 14/2023, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 Z 23 entfällt.
§ 3 Abs. 1 Z 44 lautet:
Dem § 12 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Bei Bedarf können Vertreter der Institutionen der Sozialpartnerschaft, der Industriellenvereinigung sowie des Arbeitsmarktservice zur wechselseitigen Information und gemeinsamen Beratung mit der Landesregierung nach Erledigung der Tagesordnung der Regierungssitzung eingeladen werden.“
Dem § 17 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Abs. 2 gilt nicht für Vertreter, die nach § 12 Abs. 8 eingeladen sind, sofern sie der Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung beigezogen werden.“
In § 19 Abs. 2 wird das Zitat „§ 3 Z 41 bis 47“ durch das Zitat „§ 3 Abs. 1 Z 41 bis 44“ ersetzt.