Gesetz vom 27. Juli 2023, mit dem das Kärntner Straßenpolizei-Übertragungsgesetz – K-SpÜG geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Straßenpolizei-Übertragungsgesetz – K-SpÜG, LGBl. Nr. 50/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:
In der Einleitung des § 1 Abs. 1 wird die Fundstelle „39/2013“ durch die Fundstelle „122/2022“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. b wird der Klammerausdruck „(X. Abschnitt der StVO 1960)“ durch die Wort- und Zeichenfolge „in den Fällen der §§ 82 bis 88a StVO 1960“ ersetzt.