Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2023, Zl. 04-ALL-1144/28-2023, mit der die Kärntner Wohnbeihilfenverordnung 2022 geändert wird
Aufgrund des § 37 Abs. 1a des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017 – K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 115/2022, wird verordnet:
Artikel I
Die Kärntner Wohnbeihilfenverordnung 2022, LGBl. Nr. 102/2022, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 wird der Betrag „979 Euro“ durch den Betrag „1051 Euro“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 werden die Beträge „979 Euro“ jeweils durch die Beträge „1051 Euro“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2a wird der Betrag „1553 Euro“ duch den Betrag „1668 Euro“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.