Verordnung der Landesregierung vom 13. November 2025, Zl. 01-W-WAHL-95085/2025-2, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Bleiburg ausgeschrieben wird
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 50/2025, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 – K-GBWO 2002, LGBl. Nr. 32/2022, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 50/2025, wird verordnet:
§ 1
Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Bleiburg wird ausgeschrieben.
§ 2
Als Wahltag wird Sonntag, der 25. Jänner 2026, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 8. Februar 2026, bestimmt.
§ 3
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 14. November 2025 bestimmt.