Gesetz vom 13. November 2025, mit dem das Kärntner Wohnbauförderungsbeitrags- und Zuschlagsabgabegesetz geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Artikel I
Das Kärntner Wohnbauförderungsbeitrags- und Zuschlagsabgabegesetz – K-WZG, LGBl. Nr. 12/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird die Fundstelle „107/2017“ durch die Fundstelle „50/2025“ ersetzt.
Im § 3 wird im Klammerausdruck die Wort- und Zeichenfolge „, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2019“ angefügt.
Artikel II
Art. I Z 1 tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen die Abgabenschuld nach dem 31. Dezember 2025 entstanden ist.