Gesetz vom 17. Dezember 2025, mit dem das Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz geändert wird
Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:
Das Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz – K-ONTG, LGBl. Nr. 144/1970, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2018, wird wie folgt geändert:
Dem § 9 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Abs. 3 ist für das Jahr 2026 nicht anzuwenden.“