Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 21. April 2026, Zl. 07-RO-ÜRO-143119/2025-10, mit der die Verordnung, mit der das Sachgebietsprogramm für Standorträume von Windkraftanlagen neu erlassen wird (Windkraftstandorträume-Verordnung), aufgehoben wird
Gemäß § 7 Abs. 6 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBl. Nr. 59/2021, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 11/2026, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Landesregierung, mit der das Sachgebietsprogramm für Standorträume von Windkraftanlagen neu erlassen wird (Windkraftstandorträume-Verordnung), LGBl. Nr. 46/2016, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.