20000023•Wappen Gemeindefarben Eichgraben
20000023Wappen Gemeindefarben EichgrabenAnnouncement16.09.1972
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"12 Gemeindename, Wappen und Farben"
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}Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. Februar 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Eichgraben
StF: LGBl. 1210/1-0
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Februar 1972, GZ. II/1-5040-1971, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Eichgraben, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Gold auf Grün schräglinks geteilter Schild, der in seinem vorderen Feld eine zweijochige naturfarbene gequaderte Brücke, in seinem rückwärtigen Feld ein goldenes Eichenblatt mit zwei Früchten zeigt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Eichgraben festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.