20000119•Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973
20000119Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973Ordinance18.09.2025
Verordnung über die Drucksorten zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973
StF: LGBl. 1000/1-0
Die NÖ Landesregierung hat am 16. September 2025 aufgrund des § 117 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, verordnet:
Im RIS seit
18.09.2025
Zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), LGBl. 1000, müssen die in der Anlage enthaltenen Drucksorten verwendet werden.
Im RIS seit
02.12.2024
§ 1 und die Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2024 treten am 1. Februar 2025 in Kraft.
Im RIS seit
02.12.2024
Niederschrift über die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder derVizebürgermeisterin, der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates) sowie der Mitglieder des Prüfungsausschusses in der konstituierenden Sitzung
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
18.09.2025
Niederschrift über die Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin, über die Ergänzungswahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates), sowie von Mitgliedern des Prüfungsausschusses
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
02.12.2024
Kundmachung über die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin und des Gemeindevorstandes (Stadtrates)
(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
02.12.2024
Kundmachung über die Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin, Ergänzungswahl von Mitgliedern des Gemeindevorstandes (Stadtrates)
(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
02.12.2024
Kundmachung über den Amtsverzicht und Amtsverlust als Bürgermeister oder Bürgermeisterin, als Vizebürgermeister oder Vizebürgermeisterin, als Mitglied des Gemeindevorstandes (Stadtrates), als Vorsitzender oder Vorsitzende bzw. Mitglied eines Gemeinderatsausschusses
(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
02.12.2024
Kundmachung über das Ausscheiden von Mitgliedern des Gemeinderates
(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
02.12.2024
Kundmachung über die Einberufung von Ersatzmitgliedern in den Gemeinderat
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)
Im RIS seit
02.12.2024
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