Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. März 1973 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Tullnerbach
StF: LGBl. 1210/12-0
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. März 1973, GZ. II/1-2500/1-1973, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Tullnerbach, politischer Bezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein durch eine querliegende goldene Luftschraube zwei zu eins geteilter Schild, der in seinem oberen grünen Feld ein von einer silbernen Zugsäge durchzogenes goldenes Jagdhorn zeigt und dessen unteres blaues Feld von zwei silbernen Wellenfäden durchzogen wird.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Tullnerbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.