Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Februar 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Leonhard am Hornerwald
StF: LGBl. 1210/37-0
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1440/1-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde St. Leonhard am Hornerwald, politischer Bezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Im blauen Feld ein goldener Schrägrechtsbalken, der von zwei aus den Schildecken wachsenden silbernen Drachenköpfen gehalten wird, und unter dem ein naturfarbener Holzstiel, der oben eine silberne Hacke trägt und aus dem unten rote Flammen emporzüngeln, liegt.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Leonhard am Hornerwald festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.