20000234•Wappen Gemeindefarben Großrußbach
20000234Wappen Gemeindefarben GroßrußbachAnnouncement09.08.1980
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "K",
"indizes": [
"12 Gemeindename, Wappen und Farben"
],
"citations": [],
"source_id": "LNO40002327",
"applikation": "LrKons",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": "LGBl. 1211/2-0",
"stammnorm_bgblnummer": "1211/2-0"
},
"content": {
"source_id": "LNO40002327",
"bundesland": "N",
"applikation": "LrKons"
}
}Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großrußbach
StF: LGBl. 1211/2-0
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-197-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Großrußbach, Verw. Bezirk Korneuburg, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Silber auf Grün geteilter Schild, oben ein aus der Schildesteilung wachsender roter Wolf, unten zwei gekreuzte silberne Schreibfedern, die von einer goldenen Ähre gebunden werden.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großrußbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.