Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald
StF: LGBl. 1211/63-0
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juli 1984, II/1-M-214-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald, Verw. Bezirk Krems an der Donau, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem Schild eine mit einem grünen Nadelbaum belegte, aufwärtszeigende, geschweifte, goldene Spitze, die vorne von einer in einem roten Feld befindlichen goldenen Weinranke mit ebensolcher Traube und hinten von einer in einem blauen Feld befindlichen goldenen Ähre begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bergern im Dunkelsteinerwald festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.