Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee
StF: LGBl. 1212/36-0
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6:
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. März 1992, Zl. II/1-M-248-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem von Blau und Grün durch einen silbernen Wellenbalken erniedrigt geteilten Schild oben ein goldener Adler”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb- Grün” genehmigt.