Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wiener Neudorf
StF: LGBl. 1212/46-0
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7:
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-348-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Wiener Neudorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem von Blau und Silber gespaltenen Schild ein schrägrechts gestelltes Beil in verwechselten Farben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wiener Neudorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.