20000491•Wappen Gemeindefarben Ebenfurth
20000491Wappen Gemeindefarben EbenfurthAnnouncement16.07.1999
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"12 Gemeindename, Wappen und Farben"
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}Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth
StF: LGBl. 1212/82-0
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Mai 1999, ZI. IVW3-M-484/1-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Stadtgemeinde Ebenfurth das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber ein viereckiger, auf einem grünen Dreiberg stehender, silberner rotgedeckter Quaderturm mit zwei roten Dachfähnchen, schwarz geöffnetem Tor, rot-silber-roten Torflügeln und halb aufgezogenem goldenem Fallgitter, über dem Tor ein roter Schild mit einem goldenen Löwen und darüber drei schwarze Schießscharten, zwei über ein gestellt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebenfurth festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Rot-Gelb” genehmigt.