Verordnung über die Einhebung einer Umlage an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds im Jahr 2006
StF: LGBl. 1060/1-0
Die NÖ Landesregierung hat am 18. Oktober 2005 aufgrund des § 7 des NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetzes, LGBl. 1060–1, verordnet:
§ 1 Umlage
Die Höhe der für das Jahr 2006 von allen Gemeinden an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu entrichtenden Umlage wird mit insgesamt € 369.908,30 festgesetzt.
§ 2 Einhebung
Die Umlage ist von den an die Gemeinden im Wege des Landes monatlich zur Überweisung gelangenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Abzugsweg hereinzubringen und unmittelbar dem NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu überweisen.