Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen
StF: LGBl. 5025/9-0
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2006 aufgrund des § 14 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025–7, verordnet:
Art. 1
Abweichend von § 14 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes beginnen bei den ganzjährigen landwirtschaftlichen Fachschulen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 am zweiten Montag im Februar.