20001056•Landeskulturwachen Dienstausweis Dienstabzeichen
20001056Landeskulturwachen Dienstausweis DienstabzeichenOrdinance01.01.2015
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Verordnung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen der öffentlichen Landeskulturwachen
StF: LGBl. 6124/1-0
Verordnung der NÖ Landesregierung vom 28. September 1982, mit der die Verordnung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen der öffentlichen Landeskulturwachen geändert wird
Der Dienstausweis ist mit einem gelben Umschlag und weißen Einlageblättern auszustatten und im Ausmaß von 11 cm mal 8 cm herzustellen. Die äußere Seite des Umschlages ist mit dem Landeswappen und oberhalb von diesem mit der Aufschrift “Beeidete Wache” zu versehen. Die nächstfolgende innere Seite des Umschlages ist für das Lichtbild des Wachorganes und seine Unterschrift bestimmt. Sie ist so mit dem Amtssiegel der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde zu versehen, daß dieses einen Teil des Lichtbildes bedeckt.
Die einzelnen Seiten der eingehefteten Einlageblätter haben folgenden Text aufzuweisen:
L.S. ...................................., am .............................................
.............................................................................................
(Fertigung der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde)
Das Dienstabzeichen ist aus mattem, bronzefarbigem Metall herzustellen, mit einer Ansteckvorrichtung zu versehen und nach dem folgenden Muster zu gestalten:
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"61 Landeskultur"
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