Aufhebung der Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten
StF: LGBl. Nr.3/2017
Die NÖ Landesregierung hat am 10. Jänner 2017 aufgrund des § 25 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der Fassung LGBl. Nr. 65/2016 verordnet:
Aufhebung der Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten
Art. 1
Die Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten, LGBl. 5060/3, wird aufgehoben.