Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich | Omnilex
20001387•Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
20001387Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NiederösterreichOrdinance13.10.2023
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
StF: LGBl. Nr. 47/2023
Die NÖ Landesregierung hat am 10. Oktober 2023 aufgrund des § 17 des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002-11, verordnet:
Im RIS seit
13.10.2023
Art. 1 Im RIS seit
Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag