Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Gänserndorf
StF: LGBl. Nr. 50/2023
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:
Im RIS seit
19.10.2023
Art. 1 Im RIS seit
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 19. September 2023, V 242/2022-10, ausgesprochen, dass die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gänserndorf vom 9. September 1998, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm erlassen wurde, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 14. Jänner 1999, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 27. Jänner 1999 bis 12. Februar 1999 insoweit als gesetzwidrig aufgehoben wird, als damit für das Grundstück Nr. 1338, EZ 906, KG 6006 Gänserndorf die Widmung „Grünland – Spielplätze“ festgelegt wird.