Verordnung über die Ausschreibung der Wahlen in die Landwirtschaftskammern 2025
StF: LGBl. Nr. 56/2024
Die NÖ Landesregierung hat am 22. Oktober 2024 aufgrund des § 2 Abs. 1 der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 67/2022, verordnet:
Im RIS seit
24.10.2024
Art. 1 Im RIS seit
Für die Wahlen in die Landwirtschaftskammern wird als Wahltag