20001442•Regionales Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten
20001442Regionales Raumordnungsprogramm Raum St. PöltenOrdinance30.01.2025
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten
StF: LGBl. Nr. 19/2025
Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten
Im RIS seit
30.01.2025
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten.
Im RIS seit
30.01.2025
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
Im RIS seit
30.01.2025
Im RIS seit
30.01.2025
(1) In den in den Anlagen 3 bis 17 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
(2) In den in den Anlagen 3 bis 17 dargestellten Uferzonen sind bei Widmungsänderungen nur solche Grünlandwidmungsarten zulässig, die keine der in § 2 Z 4 angeführten Funktionen gefährden.
(3) In den in den Anlagen 3 bis 17 dargestellten Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
Im RIS seit
30.01.2025
Es werden die in den Anlagen 3 bis 17 grafisch und in der Anlage 18 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Im RIS seit
30.01.2025
Es werden die in den Anlagen 3 bis 17 grafisch und in der Anlage 19 textlich dargestellten Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe und die Standorte sowie die in den Anlagen 3 bis 17 grafisch dargestellten Zonen gemäß § 212 MinroG festgelegt. In diesen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
Im RIS seit
30.01.2025
Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.
Im RIS seit
30.01.2025
Übersicht
(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
Legende
(Anm.: Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 13 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 14 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 15 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 16 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 17 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 18 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 19 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
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