20001444•Regionales Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Nordost
20001444Regionales Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel NordostOrdinance31.01.2025
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Nordost
StF: LGBl. Nr. 24/2025
Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:
Im RIS seit
30.01.2025
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Mistelbach:
Im RIS seit
30.01.2025
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
Im RIS seit
30.01.2025
Im RIS seit
30.01.2025
(1) In den in den Anlagen 3 bis 12 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
(2) In den in den Anlagen 3 bis 12 dargestellten Uferzonen sind bei Widmungsänderungen nur solche Grünlandwidmungsarten zulässig, die keine der in § 2 Z 4 angeführten Funktionen gefährden.
(3) In den in den Anlagen 3 bis 12 dargestellten Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
Im RIS seit
30.01.2025
Es werden die in den Anlagen 3 bis 12 grafisch und in der Anlage 13 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Im RIS seit
30.01.2025
Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.
Im RIS seit
30.01.2025
Übersicht
(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
Legende
(Anm.: Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
(Anm.: Anlage 13 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
30.01.2025
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