20001448•Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Baden
20001448Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk BadenOrdinance29.01.2025
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Baden
StF: LGBl. Nr. 9/2025
Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:
Im RIS seit
03.02.2025
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Baden.
Im RIS seit
03.02.2025
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
Im RIS seit
03.02.2025
Im RIS seit
03.02.2025
(1) In den in den Anlagen 3 bis 9 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
(2) In den in den Anlagen 3 bis 9 dargestellten Uferzonen sind bei Widmungsänderungen nur solche Grünlandwidmungsarten zulässig, die keine der in § 2 Z 4 angeführten Funktionen gefährden.
(3) In den in den Anlagen 3 bis 9 dargestellten Erhaltenswerten Landschaftsteilen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
Im RIS seit
03.02.2025
Es werden die in den Anlagen 3 bis 9 grafisch und in der Anlage 10 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Im RIS seit
03.02.2025
Es werden die in den Anlagen 3 bis 9 grafisch und in den Anlagen 11 und 12 textlich dargestellten Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe und die erweiterungsfähigen Standorte sowie die in den Anlagen 3 bis 9 grafisch dargestellten Zonen gemäß § 212 MinroG festgelegt. In diesen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen zukünftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
Im RIS seit
03.02.2025
Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.
Im RIS seit
03.02.2025
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland, LGBl. 8000/85, außer Kraft.
Im RIS seit
03.02.2025
Übersicht
(Anm.: Anlage 1 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
Legende
(Anm.: Anlage 2 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 3 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 4 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 5 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 6 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 7 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 8 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 9 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 10 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 11 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
(Anm.: Anlage 12 wird als PDF dokumentiert.)
Im RIS seit
03.02.2025
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