Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 9. Jänner 2015 aufgrund des § 46 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909 in der Fassung BGBl. I Nr. 80/2013, verordnet:
Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen
Die Verordnung über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen, LGBl. 6410/8, wird aufgehoben.