Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 13 des NÖ Verlautbarungsgesetzes, LGBl. 0700-0:
Kundmachung über die Berichtigung der NÖ Pensionsanpassungsverordnung 2015
Die NÖ Pensionsanpassungsverordnung 2015, LGBl. 2200/2-0, wird wie folgt berichtigt:
§ 2 Abs. 3 lautet:
„(3) Abweichend von § 2 Abs. 2 ist im Kalenderjahr 2015 bei vor dem 1. Jänner 1957 geborenen Beamten, die sich am 31. Dezember 2006 im Dienststand befunden haben, bei den ersten drei Anpassungen ihrer Ruhebezüge oder der von diesen abgeleiteten Versorgungsbezüge die Anpassung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2015 dergestalt vorzunehmen, dass Ruhe- und Versorgungsbezüge