Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 13 des NÖ Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. 0700-0:
Kundmachung über die Berichtigung der Änderung des Gesetzes zur Erhaltung der Weidewirtschaft in Niederösterreich
Die Kundmachung der Änderung des Gesetzes zur Erhaltung der Weidewirtschaft in Niederösterreich, LGBl. 6630-2, wird wie folgt berichtigt:
Im § 8 im vorletzten Satz entfällt die Wortfolge „der Weideerklärung"; im letzten Satz nach dem Wort „Aufhebung“ wird die Wortfolge „der Weideerklärung“ eingefügt.