Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2016 auf Grund der §§ 6, 8 Abs. 5 und 30 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. 5000 in der Fassung LGBl. Nr. 76/2015, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Schulsprengel der Sonderschulen und die Sonderschulgemeinden in Niederösterreich
Die Verordnung über die Schulsprengel der Sonderschulen und die Sonderschulgemeinden in NÖ, LGBl. 5000/30, wird im Artikel I wie folgt geändert:
Im Verwaltungsbezirk Baden entfallen beim Standort Berndorf die Standortbezeichnungen „Berndorf“ und „Pottenstein (stillgelegt)".
Im Verwaltungsbezirk Melk wird der Standortbezeichnung Pöchlarn das Wort „(stillgelegt“) angefügt.
Im Verwaltungsbezirk Melk lauten Standort und Sprengel Ybbs:
Im Verwaltungsbezirk Mödling entfällt im Sprengel Mödling die Wortfolge „mit Ausnahme des Sprachheilheimes der Trinitarier, Husarentempelgasse“
Im Verwaltungsbezirk Neunkirchen wird den Standortbezeichnungen Aspang Markt und Grünbach am Schneeberg jeweils das Wort „(stillgelegt)“ angefügt.
Im Verwaltungsbezirk St. Pölten entfallen die Standorte und Sprengel Böheimkirchen und Pyhra.
Im Verwaltungsbezirk St. Pölten lauten Standort und Sprengel Neulengbach:
Im Verwaltungsbezirk St. Pölten lauten Standort und Sprengel Wilhelmsburg:
In der Stadt mit eigenem Statut St.Pölten entfällt im Sprengel die Wortfolge „Weißenkirchen an der".