Die NÖ Landesregierung hat am 21. April 2016 aufgrund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und des Art. 48 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001-21, verordnet:
Änderung der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung
Die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, wird wie folgt geändert:
In § 2 II wird die Wortfolge „Landeshauptmann-Stellvertreter für Finanzen, Wohnbau und Arbeit Mag. Wolfgang Sobotka“ durch die Wortfolge „Landeshauptmann-Stellvertreterin für Finanzen, Wohnbau und Arbeit Mag. Johanna Mikl-Leitner“ ersetzt.