Die Einigungskommission, die Obereinigungskommission und die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle - Änderung | Omnilex
LGBLA_NI_20160712_47•Die Einigungskommission, die Obereinigungskommission und die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle - Änderung
Die Einigungskommission, die Obereinigungskommission und die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle - Änderung
LGBLA_NI_20160712_47Die Einigungskommission, die Obereinigungskommission und die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle - ÄnderungGazette12.07.2016
Die NÖ Landesregierung hat am 5. Juli 2016 aufgrund des § 224 Abs. 1 und 6 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 in der Fassung LGBl. Nr. 2/2016, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Einigungskommission, die Obereinigungskommission und die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle
Die Verordnung über die Einigungskommission, die Obereinigungskommission und die land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstelle, LGBl. 9020/4, wird wie folgt geändert:
§ 1 Z 4 lautet:
§ 1 Z 5 entfällt.
Nach § 29 wird folgender 8. Abschnitt angefügt:
„8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 30
§ 1 Z 4 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2016 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.“