Die NÖ Landesregierung hat am 17. Jänner 2017 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 in der Fassung LGBl. Nr. 102/2016, verordnet:
Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO)
Die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft, LGBl. 9020/7, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 2 Z 1 lautet:
Im § 11 wird am Ende der Z 3 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 4 angefügt: