Die NÖ Landesregierung hat am 7. März 2017 aufgrund des § 70 Abs. 3 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440 in der Fassung LGBl. Nr. 86/2016, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds
Die Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, LGBl. 9450/2, wird wie folgt geändert:
§ 1 lautet:
„§ 1
Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für das Jahr 2017 mit 3,6 % festgelegt.“
Dem § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/2017 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.“